Noch nie wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt.
Was also tun mit ge- oder vererbten Immobilien?
Laut der Zeitschrift "Wirtschaftsdienst" sind in jeder vierten Erbschaft Immobilienvermögen von mehr als 150.000,00 Euro vorhanden.
Erben klingt erst mal schön. Doch was beim freudigen Ereignis auf die Erben oder den Miterben zukommt, ist den meisten nicht bewusst.
In den nächsten Jahren werden fast drei Millionen Immobilien vererbt. Das haben Wohnforscher errechnet. Jeder zweite Erbe ist zwischen 50 und 60 Jahre alt und entstammt der geschwisterreichen „Generation Erbengemeinschaft“. Für sie gilt: Was mit dem Erbe geschieht, muss auch gemeinschaftlich entschieden werden.
Solange das Immobilien-Erbe nicht aufgeteilt ist, sind alle Miterben zu dessen gemeinsamer Verwaltung berechtigt und verpflichtet. Alle Entscheidungen, die zum Erhalt oder zur Sicherung des Nachlasses nötig sind, müssen gemeinsam getroffen werden.
Für die Dauer der Zeit, bis eine gemeinsame einstimmige Entscheidung der Miterben getroffen wird, stehen die Immobilien allerdings meist leer. Wenn die Immobilie aber nicht weiterhin betreut wird und die nötige Fürsorge erfährt, kann sie durchaus Schäden nehmen und auch an Wert verlieren.
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